Information über die Bearbeitung von Personendaten

Bewerberdaten

1. Verantwortlichkeiten

1.1 Verantwortlicher

Verantwortlich für die Bearbeitung Ihrer Personendaten ist:

Cheplapharm Schweiz GmbH
Huebweg 18-20
4102 Binningen
Schweiz

1.2 Zuständigkeiten

Human Resources

1.3 Kontaktdaten des Datenschutzberaters

WKW GmbH - Wirtschaftskontor Weinert
André Weinert (externer Datenschutzberater)
Beim Wendentor 1
18055 Rostock
Deutschland
Tel: +49 0381-8170820
E-Mail: datenschutz@cheplapharm.com

2. Information über die Bearbeitung von Personendaten

2.1 Zweck der Datenbearbeitung

Wir bearbeiten Ihre Personendaten, soweit dies erforderlich ist, zu folgendem Zweck / zu folgenden Zwecken:

  • Wir bearbeiten Ihre Personendaten nach den Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes vom 25. September 2020 (DSG). Im Zuge des Bewerbungsprozesses bearbeiten wir Ihre Personendaten zur Ermittlung von geeigneten Bewerbern durch Erhebung, Auswertung und Speicherung von Bewerberdaten während der Dauer des Bewerbungsprozesses für eine potenzielle Einstellung, die zu diesem Zwecke von Ihnen übermittelt wurden. Dazu gehören unter anderem Ihre Kontaktdaten, Daten zu Ihrem beruflichen Werdegang sowie Anlagen aus der Bewerbung (Zeugnisse, Beurteilungen etc.). Weitere Daten, die im Unternehmen bearbeitet, gespeichert oder übermittelt werden, nutzen wir nur nach vorheriger Einwilligung (z.B. Bewerberpool). Die Datenspeicherung und Nutzung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung zur Bearbeitung durch den Bewerber, sowie entsprechenden vertraglichen Pflichten.

2.2 Speicherdauer

Die Speicherdauer enthält die Information darüber, wie lange wir die Dauer der Speicherung Ihrer Personendaten vornehmen bzw. wann diese gelöscht werden.

  • Wir bearbeiten und speichern Ihre Daten im Grundsatz für die Dauer Ihrer Bewerbung. Das schliesst auch die Anbahnung eines Vertrages mit ein (vorvertragliches Rechtsverhältnis). Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Obligationenrecht (OR) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zehn Jahre über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus. Ihre Bewerbungsunterlagen werden bei Nicht-Einstellung, nach Ablauf von spätestens sechs Monaten nach Bekanntgabe der Absageentscheidung, datenschutzkonform vernichtet. Elektronische Daten werden nach spätestens sechs Monaten nach Bekanntgabe der Absageentscheidung entsprechend gelöscht. Sollten wir Ihre Daten mit Ihrer Einwilligung für spätere Vakanzen länger speichern wollen, werden die Daten zu späteren Zeitpunkten gelöscht, spätestens jedoch nach zwei Jahren. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten und Rechte nicht mehr erforderlich, werden diese regelmässig gelöscht, es sei denn, deren - befristete - Weiterbearbeitung ist zur Erfüllung der aufgeführten Zwecke aus einem überwiegenden berechtigten Interesse (z.B. eine laufende Verjährungsfrist) erforderlich.  Grundsätzlich tritt in diesen Fällen an die Stelle einer Löschung eine Einschränkung der Bearbeitung. Mit anderen Worten, die Daten werden gegen die sonst übliche Nutzung durch entsprechende Massnahmen gesperrt.

2.3 Erfordernis und Folgen der Nichtbereitstellung

Die Bereitstellung von Personendaten durch betroffene Personen kann gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich sein. Ebenso kann eine Verpflichtung bestehen, die Personendaten bereitzustellen.

  • Die Bereitstellung der Daten ist für den angestrebten Vertragsabschluss notwendig.

Sofern die Personendaten nicht bereitgestellt werden, könnte diese Nichtbereitstellung die folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Ihre Bewerbung kann nicht beurteilt werden, was zur Folge hat, dass Sie nicht weiter in Frage kommen für eine entsprechende Anstellung.

2.4 Automatisierte Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir bei der Erhebung Ihrer Personendaten auf eine automatisierte Einzelentscheidung.

2.5 Datenempfänger

2.5.1 Bekanntgabe von Personendaten ausserhalb des Unternehmens / der Behörde

Der Begriff des „Bekanntgebens“ wird in Art. 5 lit. e DSG definiert als "das Übermitteln oder Zugänglichmachen von Personendaten".

  • Intern erhalten diejenigen Stellen bzw. Organisationseinheiten Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten (wie Führungskräfte und Fachverantwortliche, die einen neuen Mitarbeiter suchen oder an der Entscheidung über die Stellenbesetzung mitwirken) oder im Rahmen der Bearbeitung und Umsetzung unseres berechtigten Interesses benötigen. Ansonsten findet eine Weitergabe Ihrer Personendaten an Dritte grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung zulässig ist, wir rechtlich zu der Weitergabe verpflichtet sind oder Sie insoweit eine Einwilligung erteilt haben.

2.5.2 Absicht der Übermittlung ins Ausland oder an internationale Organisationen

Die Übermittlung von Personendaten an internationale Organisationen oder an Verantwortliche, Auftragsbearbeiter oder sonstige Empfänger in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau birgt aus Sicht der betroffenen Person besondere Datenschutzrisiken.

  • Wir beabsichtigen nicht, Ihre Personendaten in Länder oder an internationale Organisation ohne angemessenes Datenschutzniveau zu übermitteln.

2.5.3 Angemessenheitsentscheid des Bundesrates

Personendaten dürfen ins Ausland bekanntgegeben werden, wenn der Schweizer Bundesrat festgestellt hat, dass die Gesetzgebung des betreffenden Staates oder das internationale Organ einen angemessenen Schutz gewährleistet.

  • Wir übermitteln Ihre Personendaten ausschliesslich an Länder oder internationale Organisationen mit angemessenem Datenschutzniveau, insbesondere Deutschland.

3 Rechte der Betroffenen

3.1 Recht auf Auskunft

Jede Person kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden; ist dies der Fall so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese Personendaten.

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person bearbeiteten Personendaten. Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir dann ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.

3.2 Recht auf Berichtigung

Die betroffene Person kann verlangen, dass unrichtige Personendaten berichtigt werden.

  • Sie haben ein Recht auf Berichtigung, das heisst Sie können von uns unverzüglich die Berichtigung Ihrer unrichtigen Personendaten verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Bearbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger Personendaten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

3.3 Recht auf Löschung

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass betreffende Personendaten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, Personendaten unverzüglich zu löschen.

  • Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass Ihre Daten unverzüglich gelöscht werden. Wir sind verpflichtet, Personendaten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    • Zwecke, für die die Personendaten erhoben wurden, entfallen.
    • Sie widerrufen Ihre Einwilligung der Bearbeitung. Eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Bearbeitung liegt nicht vor.
    • Sie widersprechen der Bearbeitung. Eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Bearbeitung liegt nicht vor.
    • Die Personendaten wurden unrechtmässig bearbeitet.
    • Die Löschung der Personendaten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem geltenden Recht erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt.
    • Die Personendaten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft erhoben.

3.4 Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung

Die betroffene Person hat das Recht jederzeit gegen die Bearbeitung sie betreffender Personendaten Widerspruch einzulegen.

  • Insbesondere haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Bearbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit einer Direktwerbung, wenn diese auf Basis einer Interessenabwägung erfolgt. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen der Bearbeitung.

3.5 Recht auf Datenübertragbarkeit

Jede Person kann vom Verantwortlichen die Herausgabe ihrer Personendaten, die sie ihm bekanntgegeben hat, in einem gängigen elektronischen Format verlangen, der Verantwortliche die Daten automatisiert bearbeitet und die Daten mit der Einwilligung der betroffenen Person in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags zwischen dem Verantwortlichen und der betroffenen Person bearbeitet werden. Die betroffene Person kann zudem unter den gleichen Voraussetzungen vom Verantwortlichen verlangen, dass er ihre Personendaten einem anderen Verantwortlichen überträgt, wenn dies keinen unverhältnismässigen Aufwand erfordert.

  • Sie haben das Recht die von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format von dem Verantwortlichen zu erhalten und an einen anderen Verantwortlichen übertragen zu lassen.

3.6 Recht auf Anzeige bei einer Aufsichtsbehörde

Die betroffene Person hat das Recht darauf beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Anzeige zu erstatten, wenn die Person der Ansicht ist, dass die Bearbeitung Ihrer Personendaten gegen die Datenschutzvorschriften, insbesondere gegen das DSG verstösst.  Kontaktdaten des EDÖB:

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Feldeggweg 1
3003 Bern

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